Vorfälle und BEM
Melden, lernen, schützen.Nachvollziehbar und rechtskonform.
Vorfälle werden sachlich erfasst und an die richtigen Stellen gemeldet. Bewegungseinschränkende Massnahmen führt cspCare nach Art. 383–385 ZGB: mit Grund, geprüften milderen Massnahmen, Information der Vertretung und regelmässiger Überprüfung.
Was sich ändert.Vorfälle und BEM im Alltag.
Richtig informiert
Meldestellen werden je Art und Schwere vorgeschlagen, von der Leitung bis zur Vertretung.
Keine vergessene Überprüfung
Fällige Überprüfungen erscheinen als Hinweis, mit Protokoll jeder Entscheidung.
Im Verlauf sichtbar
Jeder Vorfall erzeugt einen wichtigen Verlaufseintrag für die Übergabe.
Funktionen.Im Detail.
Vorfallmeldung
Gewalt erlitten oder ausgeübt, Aggression, Sturz, Medikationsfehler, Entweichen, Sachschaden.
Abschluss mit Massnahmen
Status offen, in Bearbeitung, abgeschlossen; Auswertung je Art und Schwere.
BEM nach Art. 383 ZGB
Art, Zweck, mildere Massnahmen, Dauer, anordnende Person, Information der Vertretung.
Überprüfung
Termin, Ergebnis und Entscheid (weiterführen, anpassen, beenden) im Protokoll.
Häufige Fragen.Vorfälle und BEM.
Was verlangt Art. 383 ZGB?
Eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit ist nur zulässig, wenn mildere Massnahmen nicht genügen oder von vornherein ungenügend erscheinen. Zweck, Art und Dauer werden protokolliert, die vertretungsberechtigte Person wird informiert und die Massnahme regelmässig überprüft.